Nach Abschluss der Behandlung in unserer Ordination erhalten Sie einen Arztbrief und eine Honorarnote.
Sie können mit Bankomat-,Kreditkarte oder mit Zahlschein bezahlen.
Die Honorarnote können sie gemeinsam mit ihrem Arztbrief bei ihrer Krankenkasse zur Refundierung einreichen.
Die Kosten erhalten Sie dann bis auf einen Selbstbehalt (variiert je nach Krankenkasse) rückerstattet.
Zusätzliche Leistungen (Ultraschall-Untersuchung, Injektion, etc.) werden extra verrechnet.
Für Kontroll- oder Folgeuntersuchungen verrechnen wir nur mehr die Hälfte des Ersthonorars.
Studenten und Schüler bekommen einen Sondertarif.
Ein Direktvertrag besteht mit der KFA Graz. Bei der Vorlage eines fachärztlichen Zuweisungsscheines werden die
erbrachten medizinischen Leistungen direkt mit der KFA verrechnet.